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Gesetzliche Grundlagen:

Um zu gewährleisten, dass durch ein Kraftfahrzeug verursachte Schäden unabhängig von der Zahlungsfähigkeit des Fahrers reguliert werden können, hat der Gesetzgeber in Deutschland seit 1939 ein Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) eingeführt. Darin wird bestimmt, dass der Halter eines Fahrzeugs mit dessen Anmeldung verpflichtet ist, bei einem Versicherungsunternehmen eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Bereits bei der Fahrzeugzulassung muss das Bestehen des Versicherungsschutzes mit der Versicherungsbestätigungskarte, früher Doppelkarte oder heute mittels elektronischer Versicherungsbestätigung nachgewiesen werden. Sitzt nicht der Halter selbst am Steuer, so greift der Versicherungsschutz der Kfz-Haftpflichtversicherung auch für den Fahrer des versicherten Kraftfahrzeugs

Schadenregulierung:

Gedeckt werden durch die Kfz-Haftpflichtversicherung alle durch den Fahrzeuggebrauch entstandenen Schäden Dritter. Bei einem Unfall reguliert die Kfz-Haftpflichtversicherung also Personenschäden sowie Sach- und Vermögensschäden. Wer allerdings ohne Fahrerlaubnis fährt, einen Unfall unter Alkohol- und Drogeneinfluss verursacht oder einen Schaden nicht rechtzeitig seinem Versicherer meldet, muss damit rechnen, dass die Autoversicherung einen Teil der geleisteten Entschädigung zurückfordern kann. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist in ganz Europa gültig. Für Auslandsreisen kann es sich jedoch als nützlich erweisen, vom Versicherer die grüne internationale Versicherungskarte anzufordern, mit der ein bestehender Versicherungsschutz international nachgewiesen werden kann

Versicherungssummen:

Neben den allgemeinen Bestimmungen zur Autoversicherung hat der Gesetzgeber zugleich festgelegt, bis zu welcher maximalen Höhe die Versicherung Schäden übernimmt. Die Kfz-Haftpflichtversicherung mit gesetzlicher Mindestversicherungssumme zahlt pro Person bis zu 7,5 Millionen Euro bei Personenschäden, bis zu eine Million Euro bei Sachschäden und für reine Vermögensschäden maximal 50.000 Euro. Viele Versicherungsunternehmen bieten neben der Kfz-Haftpflichtversicherung mit gesetzlicher Mindestversicherungssumme auch Autoversicherungen an, die höhere Entschädigungen garantieren. Unabhängig von der Art des Schadens werden damit Pauschalbeträge von maximal 50 Millionen oder maximal 100 Millionen Euro als Versicherungssumme vereinbart. Pro Person gilt dabei ein Maximalbetrag von acht Millionen Euro.

Tarifberechnung:

Die Versicherer berechnen die Beiträge für die Haftpflicht- Autoversicherung nach mehreren individuellen Merkmalen wie Alter oder Beruf des Versicherungsnehmers. Dazu zählen aber auch die Anzahl der unfallfrei gefahrenen Jahre, die zu einer Beitragsreduzierung führen und die zu zahlende Prämie bei Nichtinanspruchnahme der Versicherung in regelmäßigen zeitlichen Abständen auf maximal 25 % des Normalbeitrags senken können. Neben der Einordnung in die entsprechende Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse), spielen der Fahrzeugtyp (Typklasse), der Ort der Zulassung (Regionalklasse) und beispielsweise die jährliche Kilometerleistung oder die Anzahl der Nutzer des versicherten Fahrzeugs eine Rolle bei der Beitragsberechnung. Werden Leistungen aus der Autoversicherung in Anspruch genommen, wird der Versicherungsnehmer meist in eine andere SF-Klasse hochgestuft; die Beiträge erhöhen sich entsprechend. Eine Rückstufung erfolgt nach der Zeit, die vertraglich für die Änderung der Schadenfreiheitsklasse festgelegt wurde. Wichtig: Die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt nicht für Schäden, die am Fahrzeug des Versicherten selbst entstehen.

 

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