Schönes Wetter, offenes Dach - das Cabriofeeling in unserem Special.
Nicht alle Wohnmobilbesitzer möchten ihre Nacht auf einem Campingplatz verbringen und parken deshalb irgendwo am Straßenrand oder auch auf Parkplätzen.
Doch an den Orten, wo normale Autos parken dürfen, droht den Campern unter Umständen ein Bußgeld, wie der Auto Club Europa (ACE) jetzt mitteilt. Denn das dort sonst erlaubte Parken mit einem Wohnmobil oder Wohnwagen liegt nicht mehr vor, wenn der Zweck „verkehrsfremd“ ist.
Keine Teilnahme am Straßenverkehr
Vor allem wenn das Campieren mehrere Tage dauert, kann es zu Ärger kommen, weil das mit der Teilnahme am Straßenverkehr nur noch wenig zu tun hat. Dagegen ist einmaliges Übernachten erlaubt, da es im Zweifel zur Erholung bei der Weiterfahrt dient. (red/SP-X)
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