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Bericht: Kfz-Versicherung

Bericht: Kfz-Versicherung

Jetzt wechseln und sparen

09.11.2009

Der Preiskampf unter den Autoversicherungen tobt. Nutznießer sind die Kunden, denn ihnen werden mitunter sehr günstige Beiträge angeboten. Profitieren kann davon jeder, denn bis 30. November können (nahezu alle) bestehende Policen gekündigt werden, um dann ab 1. Januar beim günstigeren Anbieter einzusteigen.

Der Preisunterschied kann mehrere hundert, im Extremfall sogar mehrere tausend Euro ausmachen. Besonders für jene, die seit längerem bei einer Versicherung sind, kann sich der Wechsel auszahlen. Allerdings ist das Sparpotenzial häufig in einem Dschungel aus Bedingungen versteckt. Hier lohnt es, Hilfe hinzuziehen, etwa mittels eines Vergleichsrechners wie Sie ihn bei AutoScout24 in der Rubrik „Versichern“ finden.

Der Umfang der gebotenen Leistungen unterscheidet sich bei den meisten Versicherungen nur in Details. Gravierender sind die Unterschiede bei der Einstufung der Fahrertypen. Generell zahlen Fahranfänger am meisten, starten inder Regel in der Schadenfreiheitsklasse (SF) 0 mit 230 Prozent des regulären Beitrags. Wer bereits mindestens drei Jahren einen Führerschein hat, bislang aber kein eigenes Auto besaß, kommt in die SF ½. Sie beträgt meistens 140 Prozent, bei manchen Anbietern aber auch nur 115 Prozent. Einige Versicherungen bieten auch Anfängern die SF ½ an, vorausgesetzt ein Elternteil ist bei der gleichen Assekuranz versichert.

Wer fährt? Wo parkt der Wagen?

Sparen lässt es sich, in dem man den Nutzerkreis des Autos und die Fahrleistung einschränkt beziehungsweise den Wagen ausschließlich in der Garage parkt. Bei Kaskoversicherungen kann man auch durch eine höhere Selbstbeteiligung den Beitrag drücken. Nicht sparen sollte man hingegen bei der Deckungssumme der Kfz-Versicherung.

Nach dem 30. November sind Versicherungswechsel nur noch in Ausnahmefällen möglich: Beim Neukauf eines Autos, nach einem Schadenfall (Frist 14 Tage) oder bei Beitragserhöhungen. Im Detail: Ab dem Zeitpunkt, wo man von der Erhöhung erfährt, besteht ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht. Dies gilt auch, wenn sich der Beitrag aufgrund von Änderungen bei den Typklassen bzw. Regionalklassen erhöht. (red)

 

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