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Das Flensburger Punktesystem soll radikal vereinfacht werden. Laut Bundesverkehrsminister Ramsauer plant sein Ministerium zudem Neuerungen bei Bußgeldern und Verjährungsfristen. In Kraft treten sollen die Regelungen noch vor der Bundestagswahl 2013.
Den Plänen zufolge sollen grobe Ordnungswidrigkeiten, wie beispielsweise zu schnelles Fahren in Ortschaften, künftig generell mit einem Punkt im Zentralregister bestraft werden. Bislang gab es dafür bis zu drei Punkte. Schwerwiegende Verstöße wie das Fahren über eine rote Ampel, werden mit zwei Punkten geahndet. Aktuell werden Verkehrsdelikte je nach Schwere noch mit ein bis sieben Punkte sanktioniert.
Der Führerschein soll künftig jedoch nicht erst bei 18 Punkten, sondern bereits bei acht Punkten entzogen werden. Berichten zufolge gibt es bei vier Punkten eine Ermahnung, bei sechs Punkten ist eine letzte Verwarnung vorgesehen. Die Einträge können mittels einer Nachschulung abgebaut werden, oder es kann auf Verjährung gewartet werden. Delikte mit einer Ein-Punkt-Strafe sollen nach zwei Jahren aus dem Zentralregister gelöscht werden, Zwei-Punkt-Delikte nach drei Jahren.
Bundesverkehrsminister Ramsauer hat weitere Details zur Reform der Verkehrssünderdatei bekannt gegeben: Straftaten sollen zukünftig zehn statt fünf Jahre, schwere Verstöße fünf statt zwei Jahre gespeichert bleiben; derzeit sind in Flensburg etwas neune Millionen Bürger mit "schweren Verkehrssünden" (zum Beispiel das Fahren unter Alkoholeinfluss) registriert. Eine Möglichkeit, Punkte abzubauen, wird es nicht mehr geben.
Auf einen Erlass der bisher angesammelten Punkte brauchen die 52 Millionen Führerscheininhaber in Deutschland nicht zu hoffen. Die insgesamt rund 47 Millionen Punkte werden in das neue System überführt. Allerdings rechnen die Behörden durch die Senkung der Schwelle für den Führerscheinentzug von 18 auf acht Punkte mit gut 500 eingezogenen Lappen mehr pro Jahr. Bisher werden jährlich circa 5.000 Führerscheine eingezogen.
Höhere Bußgelder
Parallel zur Überarbeitung des Punktesystems ist eine deutliche Erhöhung der Bußgelder vorgesehen. Details werden zurzeit noch abgestimmt. Im Ausgleich sollen Delikte ohne Einfluss auf die Verkehrssicherheit, etwa das unberechtigte Einfahren in eine Umweltzone, keine Punktestrafe mehr zur Folge haben. (mg/sp-x)
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