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Bericht: Teilkasko zahlt Hagelschaden

Bericht: Teilkasko zahlt Hagelschaden

Vorsicht, Delle

11.08.2011

Starke Gewitter sind während der Sommermonate nichts Ungewöhnliches. Plötzlich kracht es am Himmel – und eventuell auch am Boden. Nämlich dann, wenn nicht nur die Wassermaßen herabfallen, sondern auch kleine Eisbrocken. Das unrühmliche Resultat sind oftmals Hagelschäden.

Wer davon betroffen ist, sollte den Schaden am Auto so rasch wie möglich seiner Versicherung melden, rät der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Denn häufig werden Sammelgutachten zu feststehenden Terminen erstellt, da meist eine Vielzahl von Fahrzeugen in einer Region betroffen ist. Wird dieser Termin verpasst, muss man sich erst einmal in Geduld üben.

Hagel- und andere Sturmschäden sind durch eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abgedeckt. Ersetzt werden sowohl Schäden, die der Sturm direkt am Fahrzeug verursacht hat als auch solche, die durch herumfliegende Gegenstände entstanden sind. Den Verlust des Schadenfreiheitsrabatts brauchen Vollkaskoversicherte dabei nicht zu fürchten. Als Teilkaskoschäden werden Gewitterschäden abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung ersetzt.

Unkomplizierte Reparatur

Die Reparatur ist heute übrigens recht unproblematisch. Es gibt verschiedene Ausbeultechniken, die dem Fahrzeug seine alte Form wiedergeben. Allerdings sollte man sich zuvor über das entsprechende Know-how der Werkstatt informieren, bevor man sein Auto dort abgibt. (mg/SP-X)

 

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