Drucken Weiterempfehlen   Twitter
 
Drucken Weiterempfehlen   Twitter
Bericht: Wer bekommt den Familienwagen

Bericht: Wer bekommt den Familienwagen

Scheidungskind Auto

23.11.2011

In Deutschland werden immer mehr Ehen geschieden. Neben dem Sorgerecht für die Kinder und der Aufteilung des Hausrats stellt sich dann die Frage, wer das nach der Hochzeit erworbene Familienauto behalten darf.

Bei der Frage nach dem Verbleib des Fahrzeugs spielen die tatsächlichen Eigentumsverhältnisse nur eine untergeordnete Rolle. Entscheidend ist, welchen Zweck das Auto in der Ehe hatte.

Wird es etwa von einem der Ex-Partner beruflich genutzt, gilt es als Vermögensgegenstand und wird in der Regel ihm zugeschlagen. Der andere Ehegatte hat dann lediglich einen Anspruch auf einer finanziellen Entschädigung im Rahmen des Zugewinnausgleichs. 



Diente der Wagen hingegen überwiegend privaten familiären Zwecken wie dem Einkauf oder Urlaubsfahrten, wird er rechtlich wie Waschmaschine oder Fernseher als Haushaltsgegenstand behandelt. In diesem Fall erhält ihn der Ex-Partner, der ihn für die Erledigung der Familienangelegenheiten überwiegend benötigt. Das gilt sogar dann, wenn der andere Ehepartner Alleineigentümer des Fahrzeugs ist. (mg/sp-x)

 

Cabrio-Special 2012

Schönes Wetter, offenes Dach - das Cabriofeeling in unserem Special.

Suche nach Angeboten

Marke
Model

AutoScout24-TV
Erstkontakt: Mazda CX-5

Das schaun wir:
Muscle-Cars im Test

Frage der Woche

Mini United 2012

Wir berichten Live von der größten Mini-Party der Welt.

AutoWelten

ServiceWelten

Sicherheit online

Schützen Sie sich vor Datenklau (Phishing), Scheckbetrug und unseriösen Angeboten.
Surfen Sie sicher mit unseren Tipps.