Anhängelast
Die richtige Bestimmung der tatsächlichen Anhängelast ist eine komplexe Aufgabe. Nur wenige Autofahrer, die einen Anhänger hinter Ihrem PKW nutzen, kennen die Bestimmungen. Die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs wird vom Fahrzeughersteller in den technischen Daten festgelegt.
Zulässige Anhängelast ungebremst:
Besitzt
der gezogene Anhänger keine eigene Bremse (Auflaufbremse),
darf das tatsächliche Gewicht des Anhängers den Wert nicht überschreiten.
Zulässige
Anhängelast gebremst:
Besitzt der gezogene Anhänger eine eigene Bremse
(Auflaufbremse), darf das tatsächliche Gewicht des Anhängers den Wert nicht überschreiten. Häufig sind
hier zwei Werte vermerkt, bei 12% Steigung ein geringerer Wert als bei 8%.
Zulässige
Stützlast:
Die Stützlast ist die Belastung, mit der der Anhänger mit seiner Deichsel
auf die Anhängerkupplung des Zugfahrzeugs drückt. Diese Last kann man mit einer
Waage messen und durch Beladung des Anhängers (Verschiebung der Last von vorn nach hinten reduziert
die tatsächliche Stützlast) verändern. Zulässige Stützlasten liegen meist in dem Bereich von 75 kg bis
140 kg.
Zulässiges Gesamtgewicht des Gespanns:
Zusätzlich
zu der Anhängelast findet sich häufig noch eine Begrenzung des Gesamtgewichtes aus
Anhänger und Zugfahrzeug. Häufig ist die maximal zulässige Anhängelast nur erreichbar, wenn das Zugfahrzeug
nicht voll beladen ist!
Praktisches Beispiel (Dacia):
Zulässige
Anhängelast gebremst bei 12% Steigung: 1.300 kg
Zulässiges Gesamtgewicht des Gespanns:
2.650 kg
Zulässiges Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs: 1.810 kg
Leergewicht
des Zugfahrzeugs: 1.270 kg
Bei einer Urlaubsfahrt mit "voll beladenem"Zugfahrzeug (1.810 kg) reduziert sich die zulässige Anhängelast auf magere 840 kg (2.650 kg – 1.810 kg)! Soll die volle Anhängelast von 1.300 kg zur Verfügung stehen, darf das Zugfahrzeug gerade mal mit 80 kg (1 Person) beladen werden.
Bei Kauf eines Zugfahrzeugs ist es ratsam, die zulässige Anhängelast um 20% höher zu wählen, als das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers. Bei einem Wohnwagen mit maximal 1.600 kg Eigengewicht empfiehlt sich ein Zugfahrzeug mit 2.000 kg zulässiger Anhängelast.