Kraftstoffverbrauch
Vollständige (gesetzlich geforderte) Angaben zu Verbrauch und Emissionen bei Neuwagen
und Tages- bzw. Kurzzulassungen. Anzugeben sind mindestens der Kraftstoffverbrauch im kombinierten Testzyklus
und die offiziellen spezifischen Co2-Emissionen im kombinierten Testzyklus; empfehlenswert sind die
Angaben der Werte des Testzyklus innerorts und außerorts sowie kombiniert und die offiziellen spezifischen
CO2-Emissionen im kombinierten Testzyklus. Unabdingbar ist der Hinweis:
„Weitere Informationen
zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen
können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen“
entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der „Deutsche Automobil Treuhand GmbH“ unter
www.DAT.de unentgeltlich erhältlich ist.