Ratgeber

Tipps zum Versicherungswechsel:

Kfz Versicherungswechsel

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Infos zum Kfz Versicherungswechsel

Beim Verkauf:

Wird ein Fahrzeug an eine Privatperson oder an einen Händler verkauft, erlischt die dafür bestehende Autoversicherung. Dies ist allerdings erst dann der Fall, wenn der neue Halter das Fahrzeug ummeldet. Um Probleme zu vermeiden, sollte der bisherige Fahrzeughalter seiner Versicherung unverzüglich den vollzogenen Verkauf schriftlich mitteilen und eine Kopie des Kaufvertrags beifügen. In diesem sollte der Verkäufer auch festlegen, dass der neue Eigentümer die Ummeldung in maximal drei Tagen vornehmen muss.

Wer bei einem Privatverkauf auf Nummer sicher gehen möchte, sollte zusammen mit dem Käufer zur zuständigen Zulassungsstelle seines Wohnorts gehen und das Fahrzeug dort ummelden lassen. Die Zulassungsstellen informieren dann ihrerseits den bisherigen Versicherer, der seinem Kunden mit Erlöschen der Autoversicherung anteilig die bereits bis zum Jahresende gezahlten Beiträge erstattet. Schließt der Versicherungsnehmer anschließend für ein neues Fahrzeug bei einem anderen Versicherungsunternehmen eine Kfz-Versicherung ab (KFZ Versicherungswechsel), nimmt er die bestehenden Schadenfreiheitsrabatte aus seiner alten Autoversicherung mit.

Beim Abmelden:

Wird ein Fahrzeug abgemeldet und verschrottet, endet auch die bestehende Autoversicherung. Die Abmeldung kann der Halter bei der zuständigen Zulassungsstelle unter Vorlage der alten Kennzeichen und der vollständigen Fahrzeugpapiere vornehmen. Kauft er bei einem Händler ein anderes Fahrzeug, erledigt meist das Autohaus die Abmeldeformalitäten. Die Zulassungsstelle setzt dann die Versicherung über die Abmeldung des Fahrzeugs in Kenntnis. Die bis zum Jahresende bereits eingezahlten Beiträge für die Kfz-Versicherung erhält der Kunde zurück. Als Bemessungsgrundlage für die Höhe der Rückzahlung dient das Datum, an dem das Fahrzeug bei der Behörde abgemeldet wurde.

Wird ein neues Fahrzeug auf den Halter zugelassen, kann er für dieses eine neue Kfz-Versicherung bei seiner bisherigen Versicherung oder bei einem Versicherer seiner Wahl abschließen. Bei einem Kfz Versicherungswechsel werden die Schadenfreiheitsrabatte vom neuen Versicherer übernommen. Als Nachweis der bereits erreichten Schadenfreiheitsklassen dient die letzte vorliegende Beitragsrechnung der erloschenen alten Autoversicherung.

 

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