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Die Kfz-Hauptuntersuchung soll genauer und aussagekräftiger werden. Künftig müssen die Prüfer von TÜV und Co. jedes vorgeführte Auto kurz Probe fahren. So will es eine Novelle der Straßenverkehrszulassungsordnung, die voraussichtlich im Februar den Bundesrat passiert.
Der Test bei mindestens 8 km/h soll zeigen, ob die Assistenzsysteme des Fahrzeugs aktiviert sind und ansprechen. Die Regelung gilt ab April 2012 für alle neu zugelassenen Modelle; da diese aber erst nach drei Jahren zum TÜV müssen, stehen die ersten Probefahrten für 2015 an.
Schon ab April erhalten laut TÜV Süd Autobesitzer allerdings mehr Informationen zu den an ihrem Fahrzeug festgestellten Mängeln. Gibt es etwa Probleme an der Beleuchtung, führt der Prüfbericht den entsprechenden Scheinwerfer und die Art des Mangels auf.
Keine Rückdatierung mehr
Ebenfalls ab April wird die Rückdatierung der HU-Plakette bundesweit aufgehoben. Dann beginnt die 24-Monatsfrist bis zur neuen Prüfung erst mit der tatsächlich erfolgten Hauptuntersuchung. Bislang startet sie in der Regel bereits mit dem ursprünglich angesetzten Termin. Wer also sein Auto zu spät beim TÜV vorführte, bekam die Verspätung bei der Plakettenvergabe abgezogen. So sollte verhindert werden, dass Fahrer mit der Bummelei Zeit schinden können.
Im Gegenzug zur Abschaffung der Rückdatierung ist bei zweimonatiger Verspätung nach Informationen des ADAC allerdings eine Strafgebühr vorgesehen, die in einem Aufschlag von 20 Prozent besteht.
Strafgebühr und Bußgeld
Aktuell droht Autofahrern, die mit abgelaufener Plakette erwischt werden, lediglich ein Bußgeld. Bei Fristüberschreitungen von zwei bis vier Monaten sind das 15 Euro, danach steigt es zunächst auf 25 Euro. Wer mehr als acht Monate zu spät dran ist, zahlt 40 Euro und erhält zwei Punkte in Flensburg. (mg/sp-x)
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