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Meldung: Pkw-Verbrauchskennzeichnung

Meldung: Pkw-Verbrauchskennzeichnung

Kein Öko-Label für Gebrauchte

12.01.2012

Die neue Energieverbrauchskennzeichnung für Pkw sorgt für Verunsicherung auf Online-Autobörsen wie AutoScout24. Gebrauchtwagen-Verkäufer brauchen sich aber keine Sorgen zu machen.



Seit Ende 2011 müssen alle neuen Pkw beim Verkauf oder Leasing mit einem CO2-Label gekennzeichnet sein. Wie bei Kühlschränken und Waschmaschinen bereits seit längerem üblich, werden darauf unter anderem die Verbrauchs- und CO2-Werte des jeweiligen Fahrzeugs genannt und farblich dargestellt. Kunden sollen so auf einen Blick die Umwelteigenschaften des jeweiligen Modells erkennen und mit anderen Fahrzeugen der gleichen Klasse vergleichen können. 



Die Kennzeichnungspflicht gilt in erster Linie für die Verkaufsräume von Autohändlern. Die Verfasser der Abmahnungen gehen jedoch davon aus, dass das Energielabel auch bei Inseraten auf Online-Plattformen obligatorisch ist, da es sich dabei um "virtuelle Verkaufsräume" handelt. Laut dem Bundesverband Freier Kfz-Händler ist diese Ansicht jedoch strittig. 



Nur für Neuwagen

Sollten auch Privatpersonen, die ihren Gebrauchtwagen über das Internet anbieten, Post mit einer Abmahnung erhalten, können sie diese beruhigt ignorieren. Die Kennzeichnungspflicht gilt ausschließlich für Neuwagen und damit für gewerbliche Händler. Private Gebrauchtwageninserate müssen das Energielabel nicht aufführen. (mg/sp-x)

 

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