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Meldung: Verschneite Schilder

Meldung: Verschneite Schilder

Schnee schützt vor Strafe nicht

07.01.2010

Auch vom Schnee verdeckte und damit unleserlich gewordene Verkehrsschilder müssen in der Regel beachtet werden. Das gilt laut dem Automobilclub AvD zumindest für Schilder mit charakteristischen Formen; so sind etwa das Stopp- oder das Vorfahrt-achten-Zeichen auch komplett verschneit noch zu erkennen.

Anders sieht das bei Tempolimit-Schildern aus. Bei einer Geschwindigkeitsübertretung muss der Autofahrer allerdings nachweisen, dass das Schild zum Tatzeitpunkt tatsächlich nicht zu erkennen gewesen ist. In der Praxis dürfte das meist schwierig sein. Auch bei der Parkplatzsuche raten die Experten zur Vorsicht, da der Fahrer eine besondere Sorgfaltspflicht hat, wenn er sein Auto abstellt. Das heißt, er muss sich nach eventuell vorhandenen Verbotsschildern umsehen. (red)

 

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