Schönes Wetter, offenes Dach - das Cabriofeeling in unserem Special.
Trotz Chaos auf den Straßen schützen Schnee und Eis nicht vor Arbeit. Kommt ein Berufstätiger selbst aufgrund katastrophaler Witterungsverhältnisse zu spät zum Dienst, kann ihm der Arbeitgeber für die versäumte Zeit den Lohn kürzen – oder der Angestellte muss die Fehlzeit durch Überstunden wieder ausgleichen.
Juristisch gesehen ist die Arbeitsleistung eine Bringschuld. Der Arbeitnehmer hat also dort seinen Job zu erledigen, wo ihn seine Firma hinschickt. Auch wenn der Angestellte eine lange und schwierige Anfahrt zu seiner Arbeitsstelle hat, ist dies sein Problem – selbst bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Glatteis und Schneemassen. Autofahrer sollten daher jetzt mehr Zeit für die Fahrt zur Arbeitsstelle einplanen. Das erspart Nerven und vor allem Ärger mit dem Chef. (SP-X)
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23.05.2012
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21.05.2012
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