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Die Zahl der Wildunfälle nimmt wieder zu. Täglich kommt es zu 666 Zusammenstößen mit Rehen oder Wildschweinen, hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft gezählt.
Das summiert sich: 243.000 Unfälle im Jahr 2010 waren eine Steigerung von fünf Prozent gegenüber 2009. Damals kollidierten 232.000 Tiere und Autos. Vor fünf Jahren wurden lediglich 203.000 Unfälle registriert. Nach Angaben der HUK-Coburg ensteht bei jedem Wildunfall ein Schaden von im Durchschnitt fast 2200 Euro.
Der Deutsche Jagdschutzverband (DJV) hat berechnet, dass sich die Zahl der Wildunfälle in Deutschland seit 1975 verfünffacht hat. Ursächlich hierfür seien vor allem der Ausbau des Straßennetzes und die Verkehrsdichte.
Unpassierbare Straßen
Straßen mit mehr als 10.000 Fahrzeugen pro Streckenabschnitt gelten als unpassierbar für Wildtiere. Auf Autobahnen fahren stündlich 48.000 und auf Landstraßen 9.000 Fahrzeuge. Besonders gefährlich sind neu gebaute Straßen, die durch Waldgebiete führen, da das Wild seinen gewohnten Wechsel beibehält.
Falls ein Reh auftaucht, muss man mit weiteren Tieren rechnen. Dann sollte man nicht nur abbremsen, sondern auch hupen. Ist ein Zusammenprall nicht mehr zu vermeiden, auf keinen Fall ausweichen, denn das könnte noch schlimmere Folgen haben.
Nicht mitnehmen
Kommt es zum Crash mit einem Wildtier, gilt: Warnblinkanlage einschalten, Unfallstelle absichern und das Tier an den Randstreifen schaffen. Dabei niemals mit bloßen Händen anfassen, denn es besteht Tollwutgefahr. Ein Kadaver darf nicht mitgenommen werden, da dies als Wilderei gewertet wird.
Ist das angefahrene Tier verletzt und flieht, sollte man sich die Fluchtrichtung merken und die Stelle markieren, damit der Förster das Tier verfolgen kann. Wichtig: Der Unfall muss der Polizei gemeldet werden. Diese stellt dann eine Bescheinigung aus, die man seinem Versicherer vorlegen muss, sobald der Schaden 1000 Euro übersteigt.
Kein Einfluss auf Rabatt
Für Schäden, die durch eine Karambolage mit Haarwild entstehen, ist die Teilkasko-Versicherung zuständig. Wichtig für Versicherte mit einer Vollkasko-Versicherung: Zwar beinhaltet diese immer eine Teilkasko-Versicherung, jedoch wirkt sich ein hier entstandener Wildschaden in keiner Weise auf den Schadenfreiheitsrabatt der Vollkasko aus. (mg/sp-x/ampnet)
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