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Flip-Flops sind luftig und leicht. Für das Autofahren sind sie weniger geeignet, verboten sind sie am Steuer aber nicht. Gleiches gilt für Schluppen, Sandalen oder Badelatschen – und auch für ganz nackte Füße.
In existiert Deutschland kein Gesetz, das das Fahren mit Flip-Flops und Co. verbietet. Allerdings verlangt der Gesetzgeber vom Fahrer sein Auto in jeder Situation sicher beherrschen zu können. Lockeres Schuhwerk ist dabei eher hinderlich.
Rutschige Angelegenheit
Um die maximale Kontrolle über das Fahrzeug in jeder erdenklichen Situation zu behalten, ist festes Schuhwerk besser geeignet. Im Fall einer Notbremsung können die Füße mit Flip-Flops leicht vom Bremspedal rutschen, was sich negativ auf die Bremsleistung auswirkt. Sollte dieser „Fehltritt“ einen Unfall provozieren, könnte das Gericht dem Flip-Flop-Träger möglicherweise eine Teilschuld zusprechen.
In einem solchen Fall könnte es sogar Probleme mit der Versicherung geben. Die Leistung der Haftpflicht wäre in einem solchen Fall nicht betroffen, die Kaskoversicherung könnte bei grober Fahrlässigkeit ihre Leistung jedoch einschränken. Der Gesamtverband der Versicherer GDV weist allerdings darauf hin, dass das Tragen von lockerem Schuhwerk nur sehr selten als grob fahrlässiges Verhalten gewertet wird. (sp-x/hh/jms)
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