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Finanzierungsratgeber: Kosten

Kosten

Die Kosten für ein Darlehen differieren erheblich. Unsere Vergleiche helfen bei der Ermittlung des günstigsten Kreditanbieters.

Grundsätzlich sind die Institute gesetzlich dazu verpflichtet nach der sog. ( PangVO) Preisangabenverordnung verpflichtet, die anfängliche jährliche Effektivverzinsung für die Inanspruchnahme eines Kredits anzugeben.

In der Angabe des effektiven Jahreszinses ist der Nominalzinssatz, die Bearbeitungsgebühr, das Disagio und Agio sowie eventuell anfallende Provisionen enthalten.

Häufig empfiehlt der Kreditgeber eine Restschuldversicherung. Die Kosten hierfür sind, wie die Kontoführungsgebühren im Preisaushang der Banken und Sparkassen, nicht enthalten.

Für die Berechnung der Gebühren gilt der Leitsatz:
Je niedriger der Effektivzins ist, um so günstiger ist der Kredit.

Die Höhe der Kreditkosten richten sich nach folgenden Faktoren:

  • Höhe der Darlehenssumme
  • Laufzeit
  • Bonität des Antragsstellers
  • Verwendungszweck
  • Kontoführungsgebühren
  • Eventuelle Provisionen



Die Bearbeitungsgebühr

Gerade in der Höhe der Bearbeitungsgebühr unterscheiden sich die Banken und Sparkassen erheblich.

Beachten sollte man in diesem Zusammenhang auch, dass die Bearbeitungsgebühr nur einmalig bezahlt werden, wogegen die Zinsen während der gesamten Laufzeit des Kredits bezahlt werden muss.

Dennoch heißt das noch lange nicht das Banken, die mit einem Gebührenverzicht werben, unbedingt den niedrigsten Effektivzins bieten. Ggf. sind hier die Nominalzinsen entsprechend höher.

Quelle: FSS-online AG

 

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