Ratgeber

Tipps zum Autokredit:

 » Kosten

Finanzierungsratgeber: Kündigung

Kündigung

Der Kreditvertrag endet i. d. R. nach Tilgung der letzten Rate. Eine gesonderte schriftliche Kündigung ist nicht erforderlich.

Sollte man während der Laufzeit in finanzielle Engpässe geraten, empfiehlt sich in jedem Fall unverzüglich ein Gespräch mit dem Kreditgeber. In diesem Fall besteht die Möglichkeit mit der Bank oder Sparkasse

  • die Aussetzung der Raten über einen bestimmten Zeitraum zu vereinbaren oder
  • die Rückzahlungsraten zu reduzieren.

Quelle: FSS-online AG

 

Ihr gewähltes Fahrzeug:


 
 
» Zur Suche