Kündigung
Der Kreditvertrag endet i. d. R. nach Tilgung der letzten Rate. Eine gesonderte schriftliche Kündigung ist nicht erforderlich.
Sollte man während der Laufzeit in finanzielle Engpässe geraten, empfiehlt sich in jedem Fall unverzüglich ein Gespräch mit dem Kreditgeber. In diesem Fall besteht die Möglichkeit mit der Bank oder Sparkasse
Quelle: FSS-online AG