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Fokus: Verkauf
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Auto abmelden – eine Schritt-für-Schritt-Anleitung

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Die Abmeldung des eigenen Autos ist für viele eine sentimentale, aber dennoch notwendige Angelegenheit. Wie genau das funktioniert, welche Kosten zu erwarten sind und worauf zu achten ist, zeigen wir Schritt für Schritt. Jetzt mehr erfahren!

Drei häufige Gründe, das Auto abzumelden

Grundsätzlich gibt es drei Szenarien, in denen die Abmeldung eines Autos nötig ist:

  1. Der Besitzer möchte das Auto verkaufen.
  2. Er möchte das Auto vorübergehend nicht nutzen.
  3. Er möchte das Auto verschrotten lassen.

Aus welchem Grund die Abmeldung auch erfolgt, sobald das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt ist, sind keine Versicherung und keine Steuern mehr zu zahlen. Deshalb lohnt sich die zeitweilige Abmeldung beispielsweise schon, wenn eine längere Reise auf dem Plan steht.

Wie und wo melde ich mein Auto ab?

Sobald feststeht, dass ein Auto nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr geführt werden soll, ist die Zulassungsstelle des Straßenverkehrsamtes die wichtigste Anlaufstelle. Hier können Autobesitzer sich über unkomplizierte und flexible Vorgänge freuen: Die Abmeldung muss nicht im eigenen Wohnort und kann ohne Vollmacht durch eine andere Person erfolgen. Eine vorherige Terminvereinbarung ist meist nicht nötig.. Die jeweiligen Öffnungszeiten der Kfz-Zulassungsstellen sind online einsehbar.

Was passiert bei der Abmeldung eines Autos?

Im Zuge der Abmeldung entfernt und entwertet der Mitarbeiter der Zulassungsstelle die Siegel sowie die HU-Plakette. Im Anschluss ist das jeweilige Kennzeichen wieder verfügbar. Nostalgiker können das Nummernschild mit nach Hause nehmen – selbstverständlich ohne es zu benutzen.

Im Falle einer Verschrottung des Autos nach der Abmeldung erfolgt ein Vermerk der sogenannten Außerbetriebsetzung in der Zulassungsbescheinigung Teil I.

Was brauche ich, um ein Auto abzumelden?

 Um dein Auto abzumelden, brauchst du in jedem Fall dein Kennzeichen. Um dein Auto abzumelden, brauchst du in jedem Fall dein Kennzeichen.

Auch wenn das Abmelden eines Autos keinen großen Aufwand bedeutet, ist eines unabdingbar: die Mitnahme aller erforderlichen Dokumente. Nicht fehlen dürfen:

Wer sein altes Kennzeichen nicht abgeben möchte, erhält ebenfalls Hilfe bei der Zulassungsstelle. Gegen eine geringe Gebühr lässt es sich für ein neues Auto reservieren. Wichtig zu beachten: Die Reservierung ist nur für einen begrenzten Zeitraum möglich. Je nach Zulassungsbezirk variiert die Dauer zwischen drei und zwölf Monaten.

Wie kann ich mein Auto online abmelden?

Auto online abmelden

Wer sein altes Auto abmelden will, ohne an die Öffnungszeiten der Zulassungsbehörde gebunden zu sein, kann dies bequem online machen. Dafür sind lediglich die folgenden Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Zulassung nach 2015
  • Kfz-Kennzeichen mit Stempelplaketten und verdeckten Sicherheitscodes
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) mit verdecktem Sicherheitscode
  • Maschinenlesbarer Personalausweis sowie zugehöriges Kartenlesegerät oder AusweisApp2

Aktueller Hinweis

Aufgrund der Corona-Einschränkungen ist das Abmelden bei manchen Zulassungsbehörden aktuell auch ohne elektronischen Ausweis möglich. Genauere Infos dazu hält die Internetseite der jeweiligen Zulassungsstelle bereit.

Wann melde ich mein Auto am besten ab?

Die Abmeldung des Autos vor oder nach dem Verkauf bringt jeweils Vor- und Nachteile mit sich, die abzuwägen sind:

  • Fall A: Die Abmeldung erfolgt nach dem Verkauf. Dies empfiehlt sich, wenn zum Beispiel Probefahrten ausstehen oder noch kein Käufer gefunden ist. In diesem Fall ist es wichtig, dass das Fahrzeug zunächst angemeldet bleibt. Andernfalls ist es nur noch erlaubt, den Wagen auf Privatgelände zu bewegen. Sobald der Kauf zustande kommt, ist das Auto vor der Übergabe abzumelden. Die Überführung durch den Käufer erfolgt mit einem Kurzzeitkennzeichen. Dadurch haftet der vorherige Besitzer nicht für etwaige Unfälle oder Schäden.
  • Fall B: Die Abmeldung erfolgt vor dem Verkauf. Daraus resultiert, dass der neue Eigentümer das Fahrzeug direkt auf seinen Namen anmelden muss. Dadurch ist der Vorbesitzer abgesichert: Der Käufer haftet selbst für etwaige Schäden durch Unfälle und es gibt keine Schwierigkeiten mit der Versicherung. Gleichzeitig bedeutet dies aber auch, dass das Fahrzeug nicht mehr auf öffentlichem Grund bewegt werden darf.

Wird meine Kfz-Versicherung bei der Abmeldung automatisch gekündigt?

Die Zulassungsstelle informiert sowohl die Versicherung als auch den Zoll, der für die Kfz-Steuer zuständig ist. Wenn bei der Versicherung innerhalb von zwei Wochen keine Anmeldung für ein neues Fahrzeug eingeht, beginnt die Ruheversicherung. Das heißt, dass sie in den nächsten 18 Monaten keine Versicherungsprämie auszahlen werden – danach läuft die Versicherung aus.

*Bitte beachte, dass AutoScout24 keine Gewähr oder Haftung für den Inhalt des Muster-Kündigungsschreibens übernimmt.

Fazit: Auto abmelden schnell und unkompliziert

Die Abmeldung eines Autos bei einer der bundesweiten Zulassungsstellen ist immer dann nötig, wenn der Besitzer ein Auto verkaufen, verschrotten oder für einen gewissen Zeitraum stilllegen möchte. Die ordnungsgemäße Abmeldung eines Fahrzeugs ist ein wesentlicher Schritt beim Verkauf, der Verschrottung oder einer geplanten Stilllegung. Der Prozess kann sowohl persönlich bei einer Zulassungsstelle als auch online durchgeführt werden und ist in der Regel schnell und unkompliziert. Die Notwendigkeit eines Termins hängt von der jeweiligen Zulassungsstelle ab.

Ein entscheidender Aspekt ist der Zeitpunkt der Abmeldung. Sobald ein Fahrzeug abgemeldet ist, ist es rechtlich nicht mehr zulässig, es im öffentlichen Raum zu bewegen. Daher muss die Entscheidung zur Abmeldung sorgfältig geplant werden. Die Kosten für die Abmeldung sollten ebenfalls berücksichtigt werden. Während die genauen Kosten variieren können, sind in der Regel Gebühren zwischen 5 und 15 Euro zu erwarten. Insgesamt handelt es sich bei der Abmeldung eines Fahrzeugs um einen unkomplizierten Prozess, der dennoch sorgfältig durchgeführt werden muss, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

FAQ

Für die Abmeldung eines Fahrzeugs werden die Nummernschilder, die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein genannt), die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief genannt) und gegebenenfalls einen Entsorgungsnachweis (im Falle einer Verschrottung) benötigt. Für den Identitätsnachweis wird ein gültiges Ausweisdokument benötigt. Wer sein altes Nummernschild für ein neues Fahrzeug reservieren möchte, muss außerdem eine geringe Gebühr zahlen. Der Reservierungszeitraum liegt je nach Bundesland zwischen 30 und 90 Tagen.

Die Kosten für die Abmeldung eines Fahrzeugs können je nach Bundesland zwischen fünf und 15 Euro liegen. Falls nötig kosten neue Kennzeichen zwischen 10 und 30 Euro und ein Entsorgungsnachweis 10 bis 50 Euro. Im Allgemeinen können weitere Gebühren für Verwaltungsvorgänge anfallen, z. B. für die Entwertung des Kennzeichens, die Bearbeitung der Dokumente und mögliche Entsorgungsgebühren für die Verschrottung des Fahrzeugs.

Ja, grundsätzlich ist das kein Problem. Der Halter muss sein Fahrzeug zudem nicht unbedingt persönlich abmelden, solange die andere Person alle benötigten Unterlagen und das Kfz-Kennzeichen bei der Zulassungsstelle vorlegen kann. Eine Vollmacht ist hierfür nicht nötig.

In der Regel nein. Mit etwas Glück wird die Abmeldung ohne Fahrzeugschein zwar in manchen Zulassungsstellen akzeptiert, doch ohne Fahrzeugbrief geht es nicht. Ist der Fahrzeugbrief oder -schein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil 1 oder Teil 2 verloren gegangen, ist eine Verlustanzeige zu stellen. Erst danach kann die Abmeldung erfolgen.

Wenn der Besitzer das Fahrzeug erst einmal nicht mehr fahren oder sogar verwerten lassen möchte, kann er es mit der Abmeldung vorübergehend oder endgültig stilllegen. Von Zwangsstilllegung ist dann die Rede, wenn ein Auto per amtlichem Beschluss abgemeldet wird, zum Beispiel, weil Steuer- oder Versicherungsbeiträge ausstehen oder der TÜV abgelaufen ist. In diesem Fall ist es verboten, das Auto zu bewegen.

Ebenso wie die Abmeldung erfolgt die Stilllegung über die Kfz-Zulassungsstelle. Falls der Besitzer das Fahrzeug nur vorübergehend stilllegen möchte, empfiehlt es sich, die Zulassungsbescheinigungen im Anschluss sehr gut aufbewahren. So steht der erneuten Anmeldung nichts im Wege. Eine Stilllegung ist für bis zu 7 Jahre möglich. Wird dieser Zeitraum überschritten, muss es aufgrund der erloschenen Betriebserlaubnis erneut durch die HU/AU („TÜV“). Im Falle einer Verschrottung wird zur Stilllegung ein zusätzlicher Verwertungsnachweis benötigt.

Am Tag der Kfz-Abmeldung darf das Auto nur noch bis 23:59 Uhr gefahren werden – innerhalb des geltenden oder angrenzenden Zulassungsbezirkes. Dafür sind jedoch die Kennzeichen wieder ordnungsgemäß anzubringen. Zudem ist unbedingt mit der Kfz-Haftpflichtversicherung zu klären, ob der Versicherungsschutz für kurze Fahrten am Tag der Abmeldung noch greift. Danach ist das abgemeldete Fahrzeug weder auf öffentlichem Grund zu parken, noch zu bewegen.

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