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Kündigung KFZ-Versicherung

Gesetzliche Kündigungsgfrist

Alle Kfz-Versicherungen haben eine Laufzeit von einem Jahr und verlängern sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr. Unabhängig vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses endet die Laufzeit am 31. Dezember eines Jahres. Um die Kfz-Versicherung zu kündigen, muss die Kündigung spätestens einen Monat vor diesem Datum am 30. November eines Jahres schriftlich dem Versicherungsunternehmen mitgeteilt werden. Wer die Kündigung nicht per Einschreiben an seinen Versicherer schickt, sollte um eine schriftliche Eingangsbestätigung seines Kündigungsschreibens bitten.

Sonderkündigungsrechte

Ändert der Versicherer seine Tarife oder Bestandteile des Vertrags, hat der Versicherungsnehmer ein Sonderkündigungsrecht. Innerhalb einer Frist von vier Wochen kann er seine Kfz-Versicherung dann kündigen. Bereits bezahlte Versicherungsbeiträge werden dem Kunden erstattet. Ein Kündigungsrecht steht dem Versicherungsnehmer auch bis zu vier Wochen nach der Bearbeitung eines Schadenfalls zu. Unabhängig davon, ob die Versicherung den Schaden reguliert hat oder nicht. Die bereits eingezahlten Beiträge für seine Kfz-Versicherung bekommt der Kunde in diesem Fall allerdings nicht erstattet.

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