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Ummeldung

Haben Sie ein zugelassenes Auto erworben, müssen Sie es wie vertraglich vereinbart ummelden. Bei einem abgemeldeten Fahrzeug wird es etwas komplizierter. Entweder besorgen Sie sich ein Kurzzeit-Kennzeichen, oder Sie lassen das neue Auto zuerst zu und holen es dann beim Händler ab.

Überführung

Die bekannte „rote Nummer“ gibt es nur noch für Händler. Privat-Personen, die ein Fahrzeug überführen wollen, das nicht zugelassen ist, müssen seit 2007 bei einer Zulassungsstelle ein sogenanntes Kurzzeitkennzeichen beantragen. Diese Kennzeichen sind fünf Tage ab Antragstellung gültig und im Prinzip nur für Fahrten innerhalb Deutschlands vorgesehen (die EU empfiehlt allerdings die gegenseitige Anerkennung). Nach Ablauf der Frist sind die Kennzeichen ungültig und können entsorgt werden. Für den Antrag mitzubringen sind der Personalausweis (oder Reisepass mit Meldebescheinigung), eine Versicherungsbestätigung und die Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II (beziehungsweise Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein), jedoch kein Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung. Tipp: Die Versicherungsbestätigung sollte bei der Gesellschaft eingeholt werden, die das Fahrzeug später versichert. Dann wird keine Extragebühr fällig, sondern einfach der Versicherungsbeginn vordatiert. Wichtig: Kurzzeitkennzeichen dürfen nur für Probe- und Überführungsfahrten verwendet werden.

Versicherungsnachweis

Vor der Zulassung müssen Sie sich um einen Versicherungsnachweis kümmern. Früher stellten Versicherungen sogenannte Doppel- oder Deckungskarten aus, die bei der Zulassungsstelle vorzulegen waren. Seit 2008 teilen die Versicherer ihren Kunden nur noch eine Versicherungs-bestätigungsnummer (kurz eVB-Nummer genannt) mit, die bei der Zulassung anzugeben ist. Die eigentliche Bestätigung wird in einer zentralen Datenbank gespeichert, auf die Zulassungsbehörden online zugreifen können. Die eVB-Nummer erhalten Sie bei Ihrem Versicherer.  

Zulassung

Für die Zulassung des Fahrzeuges benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief, wird bei Kauf ausgehändigt – siehe Artikel Dokumente)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein, wird bei Kauf ausgehändigt – siehe Artikel Dokumente)
  • Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer, siehe Versicherungsnachweis)
  • Nachweis der Hauptuntersuchung (Kfz-Schein oder Prüfbericht, wird bei Kauf ausgehändigt – siehe Artikel Dokumente)
  • AU-Bescheinigung (Abgasuntersuchung bei TÜV)
  • Gültiger Personalausweis (oder Reisepass mit Meldebescheinigung)
  • Einzugsermächtigung für das Finanzamt (Kfz-Steuer)

Feinstaubplakette

Zahlreiche deutsche Städte haben bereits Umweltzonen eingerichtet, in die nur Fahrzeuge mit Feinstaubplakette einfahren dürfen. Da auf der Plakette das Kennzeichen des Fahrzeuges eingetragen ist, wird bei einem Kennzeichen-Wechsel eine neue Plakette fällig, die Sie am besten bei der Zulassung gleich mitbeantragen. Sie kostet in der Regel fünf Euro. Ist für das betreffende Fahrzeug noch keine Plakette ausgestellt worden, können Sie unter www.feinstaubplakette.de ermitteln, welcher Schadstoff-Klasse es zugeordnet wird.

Vollmacht

Sind Sie nicht selbst der künftige Halter des Fahrzeuges, benötigen Sie eine schriftliche Vollmacht und den Ausweis der Person, für die Sie das Auto zulassen. Dies gilt auch für Ehegatten. In der Vollmacht sollte auch stehen, dass die Zulassungsstelle den Bevollmächtigten über „Kfz-steuerrechtliche Verhältnisse“ informieren darf. Das bedeutet: Das Amt darf Auskunft geben über eventuelle Kfz-Steuerrückstände. In manchen Bundesländern ist es nicht möglich, ein Auto zuzulassen, wenn nicht alle Kfz-Steuern beglichen sind.

Wunschkennzeichen

In der Regel können Sie bei Ihrer zuständigen Zulassungsstelle ein Wunschkennzeichen reservieren lassen. Die Gebühren hierfür sind regional unterschiedlich. Die Online-Reservierung ist unverbindlich. Sie gilt für einen bestimmten Zeitraum (beispielsweise 60 Tage im Raum München) und verfällt danach, wenn innerhalb dieses Zeitraumes keine Zulassung erfolgt. Es ist also nicht ratsam, auf Grundlage einer Reservierung bereits Kennzeichen anfertigen zu lassen.

Tipp
  • Melden Sie das erworbene Fahrzeug fristgerecht wie vereinbart um
  • Denken Sie daran, dass Kurzzeitkennzeichen nur für bestimmte Fahrten erlaubt sind
  • Denken Sie an Vollmachten, wenn Sie das Fahrzeug nicht auf Ihren Namen zulassen

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