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Leasing liegt im Trend und auch immer mehr Privatkunden entscheiden sich für diese Finanzierungsform. Im Folgenden können Sie sich darüber informieren, was diese Vertragsform genau ist, welche Vorteile sie mit sich bringt und was Sie beachten sollten, bevor Sie sich dafür entscheiden.
Die wichtigsten Faktoren für die Höhe der monatlichen Leasingrate sind zum einen der Fahrzeugpreis und der vertraglich vereinbarte Restwert. Der Restwert ist der angenommene Gebrauchtwagenpreis des Leasingfahrzeuges am Vertragsende. Hierbei gilt, je höher der Restwert, desto niedriger die Leasingrate, da die Differenz aus Fahrzeugpreis und Restwert den zu finanzierenden Betrag ergibt. Eine Anzahlung kann die monatliche Rate ebenfalls verringern, da sie vom Kaufpreis abgezogen wird, auch ein eventueller Nachlass des Händlers wirkt sich positiv auf die Höhe der anfallenden Raten aus.
Beim Leasing wird generell unter zwei verschiedenen Vertragsarten unterschieden. Die gängigste ist der Kilometervertrag, bei dem der Kunde sich für eine Laufzeit und die jährliche Kilometerlaufleistung entscheidet. Der Kilometervertrag ist dahingehend empfehlenswert, da am Vertragsende lediglich Kosten für zu viel gefahrene Kilometer oder Schäden am Fahrzeug anfallen können. Bei der zweiten Vertragsart, dem Restwertvertrag, übernimmt der Kunde das volle Restwertrisiko für das geleaste Fahrzeug. Das heißt das Fahrzeug wird am Vertragsende geschätzt und dieser Schätzwert wird dem zu Beginn des Vertrages festgelegten Restwert gegenübergestellt. Sollte eine Differenz bestehen, das bedeutet der Schätzwert niedriger sein als der Restwert, so tragen Sie dieses Delta in der Regel zu 100%. Daher ist diese Vertragsart nicht zu empfehlen.
Der ausschlaggebende Unterschied zwischen einem Leasingvertrag und einem Ratenkredit ist das Eigentumsverhältnis. Bei einem Leasingfahrzeug ist stets der Leasinggeber der Eigentümer. Dementsprechend aktiviert auch der Leasinggeber das Fahrzeug in seiner Bilanz. Für einen gewerblichen Leasingkunden bleibt das Fahrzeug somit bilanzneutral und die betriebswirtschaftlichen Kennzahlen des Unternehmens bleiben auch nach Anschaffung des Leasingfahrzeuges unverändert. Des Weiteren sind Leasingraten Betriebsausgaben, die den Gewinn eines Unternehmens mindern und damit die steuerliche Belastung senken.
Aber nicht nur gewerbliche Kunden ziehen Vorteile aus einem Leasingvertrag. Auch als Privatperson kann Leasing durchaus interessant sein. Denn Sie zahlen ausschließlich für die Nutzung des Fahrzeuges und können von geringeren monatlichen Raten profitieren als bei einem klassischen Ratenkredit. Durch die monatlichen Raten binden Sie außerdem kein Kapital und am Ende der Vertragslaufzeit geben Sie das Fahrzeug ganz einfach wieder zurück. So müssen Sie sich auch nicht um den weiteren Verkauf kümmern. Viele Leasinggesellschaften bieten außerdem noch weitere Leistungen an, die in den Leasingvertrag einkalkuliert werden können. So können Sie beispielsweise ein Wartungs- und Reparaturpaket in Ihre monatlichen Raten integrieren.
Folgendes sollten Sie dennoch beachten, wenn Sie einen Leasingvertrag abschließen. Zunächst sollten Sie sich darüber im Klaren sein, dass Sie beim Leasing lediglich das Nutzungsrecht am Fahrzeug erwerben, der Fahrzeugeigentümer ist die Leasinggesellschaft. Sie geben am Ende der Vertragslaufzeit das Fahrzeug wieder zurück und müssen sich um ein neues kümmern.
Ebenfalls sollten Sie sich darüber informieren, um welche Leasingvertragsart es sich handelt. Vorsicht ist bei den zuvor beschriebenen Restwertverträgen geboten. Da Sie hierbei das Restwertrisiko zu tragen haben, kann es zu erheblichen Nachzahlungen kommen. Oftmals werden zu Vertragsbegin sehr hohe Restwerte angesetzt um die monatlichen Raten möglichst gering zu halten, leider sind diese Restwerte unrealistisch und werden am Vertragsende zum Leidwesen des Kunden nicht erzielt, daher ist von dieser Vertragsart wirklich abzuraten.
Sollten Sie sich also für Leasing entscheiden, sind Sie mit einem Kilometervertrag in jedem Fall besser beraten. Aber auch hier gibt es einiges zu beachten. Sollte das Fahrzeug am Vertragsende Schäden aufweisen, die über gewöhnliche Gebrauchsspuren hinausgehen, so können Nachzahlungen für deren Reparatur auf Sie zukommen. Was gewöhnliche Gebrauchsspuren sind ist oftmals Auslegungssache und nicht selten kann es hier zu Unstimmigkeiten bei der Fahrzeugbewertung am Vertragsende kommen. Informieren Sie sich daher am Besten im Vorfeld darüber, welcher Fahrzeugzustand vom Leasinggeber akzeptiert wird und ab wann eine Instandsetzung auf Ihre Kosten erforderlich ist.
Ein weiterer Kostenpunkt am Vertragsende können Mehr-Kilometer sein. Überschreiten Sie nämlich mit Ihrem Leasingfahrzeug die vertraglich vereinbarte Gesamtlaufleistung so kommt es auch hier zu Nachzahlungen. Sie sollten sich vor Vertragsbeginn darüber informieren, wie Mehr-Kilometer berechnet werden.
Ob Sie sich nun für einen Leasingvertrag oder lieber doch für einen klassischen
Ratenkredit entscheiden hängt sicherlich davon ab, ob Sie Ihr neues Fahrzeug erwerben möchten oder nicht.
Sollten Sie allerdings daran interessiert sein Ihr Fahrzeug lediglich zu nutzen und öfters auf ein neues
Model umzusteigen ohne sich jedes Mal um den Verkauf des Vorgängers kümmern zu müssen, dann ist Leasing
mit Sicherheit die richtige Wahl für Sie.
