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Teilkasko

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Informationen zur Teilkasko

Versicherungsumfang:

Um Schäden am eigenen Fahrzeug abzusichern, muss der Halter eine Kaskoversicherung abschließen. Die Teilkasko übernimmt Schäden, die durch äußere, nicht durch einen Unfall verursachte Einwirkungen am Fahrzeug entstehen. Dazu zählen je nach Vertragsart Beschädigungen durch Dritte, Tiere, Naturgewalten und elektrische Defekte. So ist das Fahrzeug etwa gegen Schäden versichert, die durch Einbruch und Diebstahl oder durch Feuer und Unwetter verursacht werden. Die Teilkaskoversicherung tritt außerdem bei Schäden ein, die durch Wildunfälle oder Marderbiss verursacht werden. Erstattet werden die Reparaturkosten oder der Zeitwert des Fahrzeugs im Falle eines Totalschadens.

Tarifberechnung:

Ähnlich wie bei der Prämienberechnung in der Kfz-Haftpflichtversicherung legt das Versicherungsunternehmen die Tarife für die Teilkasko nach mehreren Kriterien fest. Neben der vom Fahrzeugmodell und vom Wohnort des Halters abhängigen Typ- und Regionalklasse werden persönliche Merkmale wie Alter und Beruf des Halters, das Vorhandensein einer Garage oder die jährlich gefahrenen Kilometer als Grundlage für die Tarifeinstufung herangezogen.

Selbstbeteiligung:

Die meisten Versicherer bieten Teilkasko mit einer Beitragsstaffelung an, die sich an der vereinbarten Selbstbeteiligung orientiert. Je nach Vereinbarung trägt der Versicherungsnehmer hier üblicherweise Reparaturkosten in Höhe von 150 Euro oder 300 Euro selbst. Je höher die Selbstbeteiligung, desto günstiger die Versicherungsprämie. Da für die Teilkasko keine Schadenfreiheitsrabatte gewährt werden, erfolgt keine automatische Hochstufung der Beiträge bei Inanspruchnahme einer Versicherungsleistung. Wichtig: Die Teilkasko zahlt nicht für Schäden, die bei einem Unfall am Fahrzeug des Versicherten entstehen.

 

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