Ratgeber

Tipps zum Versicherungswechsel:

Vollkasko

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Informationen zur Vollkasko

Versicherungsleistungen:

Die Vollkasko beinhaltet alle Leistungen der Teilkasko, kommt darüber hinaus jedoch für Schäden am eigenen Fahrzeug auf, die durch einen Unfall entstanden sind. Dabei greift die Vollkasko auch, wenn der Unfall selbst verschuldet wurde oder der Unfallverursacher unbekannt ist. Zusätzlich umfasst der Versicherungsschutz jegliche Art von Schaden, der durch Vandalismus verursacht wurde. Die Vollkasko ist vor allem für Neuwagen oder für wertstabile Fahrzeuge sinnvoll, da die Versicherung bei einem Totalschaden den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs ersetzt.

Tarifberechnung:

Wie bei der Teilkasko ist der Tarif für eine Vollkasko nach der Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung gestaffelt, die in der Regel 600 Euro oder 1200 Euro beträgt. Zum Tragen kommen auch hier die Typ- und Regionalklasse, in der ein Fahrzeug eingestuft ist. Wird eine Leistung in Anspruch genommen, die aus einem von der Teilkasko abgedeckten Schaden resultiert, hat dies keinen negativen Einfluss auf die Versicherungsprämie. Hingegen wird der Tarifanteil der zusätzlichen Leistungen einer Vollkasko wie bei der Kfz-Haftpflichtversicherung nach Schadenfreiheitsjahren gestaffelt berechnet. Konkret bedeutet das: Zahlt die Versicherung etwa einen Unfallschaden am eigenen Fahrzeug des Halters, wird er in seiner SF-Klasse hochgestuft.

 

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